Wie sieht der weitere Terminplan aus?

Gemäss heutigem Wissensstand (Juni 2024) und den Zielen der Gemeinden sind die nächsten Termine wie folgt:


Die Kreditgenehmigung durch die Bürgerschaft wird erst erfolgen, wenn das Projekt durch Bund und Kanton nach allfälligen Rechtsmittelverfahren genehmigt ist. Der Termin für die Kreditgenehmigung durch die Bürgerschaft an der Urne kann daher heute zeitlich noch nicht bestimmt werden.

Wie verteilen sich die Kosten aus zeitlicher Sicht? Werden die Kosten auf mehrere Perioden verteilt?

Die Kosten der geplanten Massnahmen fallen während mehreren Jahren an. Die Gemeinden werden an der Urne einen Baukredit zur Abstimmung bringen, welcher dann über die Dauer von 50 Jahren abgeschrieben wird. Die Abschreibungsdauer ergibt sich aus dem Anhang zur kantonalen Verordnung (sGS 151.3).

Wie stark wirken sich die Kosten auf die einzelnen Bürger aus?

Bei mutmasslichen Kosten von 50 Mio. CHF und einer max. Kostenbeteiligung von 1/3 der beiden Gemeinden ergeben sich verbleibende Kosten von rund 16,6 Mio. CHF. Aufgeteilt auf zirka 2/3 Au (rund 11,1 Mio. CHF) und 1/3 Berneck (rund 5.6 Mio. CHF) belaufen sich die jährlichen Kosten bei einer Abschreibungsdauer von 50 Jahren auf rund CHF 222'000 (Au) und rund CHF 111'000 (Berneck). Pro Einwohnerin/Einwohner kostet das Projekt also aufgerundet CHF 28/Jahr.