Welche Breiten weisen die neuen Brücken auf und mit welchen Lasten können sie befahren werden?
Die Breiten der Brücken für den motorisierten Verkehr (LKW, Autos) entsprechen den gültigen Normen und sind in den Plänen aufgeführt. Die neuen Brücken können mit den vorgegebenen Lasten im Strassenverkehr (40 to) befahren werden.
Die Brücken für den Langsamverkehr weisen eine Fahrbahnbreite von 3.50 m auf und können mit Unterhaltsfahrzeugen bis 5 to befahren werden.