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14. Februar 2017

Öffentliche Auflage: Ersatzneubau Brücke Littenbach Kropfackerstrasse

Der Gemeinderat hat am 7. Februar 2017 gestützt auf Art. 38 Abs. 1 des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) genehmigt:

Strassenbauprojekt und Teilstrassenplan
„Ersatzneubau Brücke Littenbach Kropfackerstrasse“

Das Strassenprojekt und die Einteilung (Teilstrassenplan) „Ersatzneubau Brücke Littenbach Kropfackerstrasse“ liegen während 30 Tagen, d. h. vom 15. Februar bis 16. März 2017, im Rathaus Berneck, Planauflagewand, 1. Stock, zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Rechtsmittel
Innerhalb der Auflagefrist kann gegen das Strassenbauprojekt und den Teilstrassenplan „Ersatzneubau Brücke Littenbach Kropfackerstrasse“ beim Gemeinderat Berneck, Rathausplatz 1, 9442 Berneck, Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

9442 Berneck, 14. Februar 2017
Gemeinderat Berneck

Dokumente